In Deutschland sind einige Versicherungen Pflicht, andere freiwillig.
Es gibt ein gut ausgebautes Sozialversicherungssystem, das die Menschen z.B. bei Krankheit und Arbeitslosigkeit finanziell absichert. Die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung) ist für alle Arbeitnehmer*innen Pflicht. Ausnahmen gibt es für Freiberufler*innen, Selbstständige, Beamt*innen und geringfügig Beschäftigte.
Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen finanzieren die Sozialversicherung gemeinsam mit Beiträgen in gleicher Höhe. Nur die Beiträge zur Unfallversicherung werden vollständig von den Arbeitgeber*innen bezahlt.
Krankenversicherung
Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Das gilt auch für internationale Wissenschaftler*innen und begleitende Familienangehörige. Schon für die Beantragung Ihres Visums müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen, die den Zeitraum der Anreise und der ersten Wochen in Deutschland abdeckt. Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vor Ort müssen Sie dann eine Krankenversicherung nachweisen, die für den gesamten Aufenthaltszeitraum gültig ist. Je nach Art Ihres Aufenthalts haben Sie verschiedene Möglichkeiten sich zu versichern.
Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Auswahl einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und empfiehlt auch mehrsprachige Ärzt*innen in der Umgebung.
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Alter. Sie gewährt Ihnen als versicherte Person oder Ihren Hinterbliebenen eine Rente, sobald Sie nicht mehr arbeitsfähig sind (z.B. durch Alter, Unfall, Tod). Sie zahlt nicht nur Rente im Ruhestand, sondern auch Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitskraft (z.B. Kuren).
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen und bestimmte Gruppen von Freiberufler*innen und Selbstständige Pflicht. Andere Freiberufler*innen und Selbstständige können eine freiwillige Rentenversicherung abschließen. Es ist auch möglich, eine private Rentenversicherung abzuschließen.
Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Rentenversicherung, der Ihnen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Sie als Arbeitnehmer*in automatisch Mitglied.
Mehr Informationen zur Rentenversicherung:
Arbeitslosenversicherung
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb der letzten 48 Monate für mindestens 12 Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Vorherige Beschäftigungszeiten aus EU-/EWR-Staaten und der Schweiz können berücksichtigt werden. Außerdem erhalten Sie eine Entschädigung bei Kurzarbeit, witterungsbedingten Arbeitsausfällen oder der Insolvenz Ihres Arbeitgebers.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist für Arbeitnehmer*innen Pflicht. Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Arbeitslosenversicherung, der Ihnen monatlich vom Bruttogehalt abgezogen wird.
Selbständige können keine gesetzliche Arbeitslosenversicherung abschließen. Es gibt keine vergleichbare private Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie Arbeitslosengeld bekommen, zahlt die Agentur für Arbeit für Sie Kranken-, Pflegeversicherung und Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung schützt vor den Kosten und finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und berufsbedingter Krankheit. Sie bietet jedoch keinen umfassenden Schutz. Versichert sind Sie nur auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit und während der Arbeitszeit. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur innerhalb Deutschlands.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen Pflicht. Neben der gesetzlichen Unfallversicherung können Sie eine private Zusatzversicherung abschließen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung schützt Sie die private Unfallversicherung auch bei Unfällen außerhalb der Arbeitszeit und weltweit. Freiberufler*innen und Selbstständige können freiwillig eine gesetzliche oder private Unfallversicherung abschließen.
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vollständig von ihrem*r Arbeitgeber*in getragen. Sie müssen keine Beiträge zahlen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet eine Grundsicherung, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Alter nicht mehr für sich selbst sorgen können und Hilfe benötigen. Sie wird automatisch mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist für alle Arbeitnehmer*innen Pflicht. Freiberufler*innen und Selbstständige sind entsprechend Ihrer jeweiligen Krankenversicherung pflegeversichert.
Sie zahlen einen festen Prozentsatz Ihres Gehalts für die Pflegeversicherung, der Ihnen automatisch vom Bruttogehalt abgezogen wird. Kinderlose Arbeitnehmer*innen zahlen einen Aufschlag von 0,25 % des Bruttogehalts.