Vor der Ankunft

Das Welcome Centre unterstützt Sie, damit Ihr Einstieg in den neuen Alltag in Südniedersachsen ein voller Erfolg wird. Mit unseren Tipps für die Zeit vor Ihrer Ankunft können Sie sich optimal auf die ersten Schritte in der Region vorbereiten.

Einreisebestimmungen

Ein Visum erlaubt die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt vor Ort in den ersten Wochen. Ob Sie zur Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen oder nicht, hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft ab. Informationen dazu bietet die Übersicht Visumspflicht des Auswärtigen Amtes.

Sie beantragen ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat), in deren Zuständigkeitsbereich Ihr aktueller Wohnsitz liegt. Mitreisende oder nachkommende Familienangehörige benötigen ebenfalls ein Visum (Familiennachzug).

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz

Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Zur Einreise reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Sie müssen sich aber innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft in Göttingen im Einwohnermeldeamt anmelden.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs und der USA

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea, des Vereinigten Königreichs und der USA benötigen zur Einreise nach Deutschland kein Visum. Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben oder arbeiten wollen, brauchen Sie aber eine Aufenthaltserlaubnis. Die Aufenthaltserlaubnis können Sie direkt nach Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde Göttingen beantragen. Das kann zeitaufwändig sein und Ihre Arbeitsaufnahme verzögern. Wollen Sie direkt nach Ankunft eine Arbeitsstelle antreten, empfehlen wir Ihnen, bereits vor Einreise nach Deutschland ein Visum (Nationales Visum / D-Visum) zu beantragen, das die Erwerbstätigkeit gestattet. Das gilt auch, wenn Sie weniger als 90 Tage im Land bleiben, in dieser Zeit aber erwerbstätig sein wollen (z.B. Honorare für Vortragstätigkeit oder Lehre erhalten).

Staatsangehörige anderer Staaten

Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich ein Visum. Für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit bestehen für einige Staaten Ausnahmen. Zu diesen informiert das Auswärtige Amt.

Ein Visum wird grundsätzlich für einen bestimmten Aufenthaltszweck vergeben. Ein Zweckwechsel ist nur eingeschränkt möglich.

Einfuhr von Haustieren

Bei der Einfuhr von Haustieren aus dem Ausland wird zwischen EU und Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) unterschieden.

Für Hunde und Katzen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden und die Tiere müssen eindeutig identifizierbar sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip Pflicht. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut hat. Prüfen Sie besonders bei Jungtieren, ob der Impfschutz bereits wirksam ist. Pro Person dürfen höchstens fünf Tiere mitgeführt werden.

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem Drittstaat benötigen Sie eine amtliche Veterinärbescheinigung, in der die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist. Zusätzlich müssen Sie Impfpapiere über eine gültige Tollwutschutzimpfung sowie ggf. den Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitführen. Bei Drittstaaten, in denen Tollwut vorkommt oder deren Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand und Indien), muss vor der Ausreise der Bluttest in einem EU-zugelassenen Labor erfolgen. Bei Einfuhr müssen die Tiere angemeldet werden, so dass eine Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann. Die Einreise mit Haustieren darf nur über zugelassene Einreiseorte erfolgen (für die Einreise aus Andorra, den Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt gilt diese Vorschrift nicht).

Bei Hunden wird von den Gemeinden eine Hundesteuer erhoben, die Sie mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro vornehmen können. Die Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde.

Für Heimvögel gilt innerhalb der EU die Regelung, dass höchstens drei Vögel mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Papageien oder Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.

Für die Einfuhr von Heimvögel aus Drittstaaten gelten eine Reihe von Auflagen, um die Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.

Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können drei Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden. Bei Hamstern und Meerschweinchen sind keine weiteren Bedingungen zu beachten.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über spezifische Regelungen (z.B. Einfuhr sog. gefährlicher Hunde) und die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften.

Weitere Informationen des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:

Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU

Reisen mit Heimvögeln

Anreise nach Göttingen

Mit dem Flugzeug

Der nächste Flughafen ist Hannover. Von Hannover Flughafen fahren regelmäßig Züge nach Göttingen (mit Umsteigen in Hannover Hauptbahnhof). Oft gibt es jedoch günstigere Tickets für Flüge nach Frankfurt Flughafen. Frankfurt Flughafen hat einen eigenen Fernbahnhof mit direkten Verbindungen nach Göttingen (nur selten mit Umstieg in Frankfurt Hauptbahnhof). Von Göttingen aus gut zu erreichen sind außerdem die Flughäfen Hamburg, Berlin, Paderborn-Lippstadt, Kassel-Calden und Leipzig-Halle. Innerhalb Deutschlands ist das Reisen per Flugzeug eher unpraktisch, da es meistens länger dauert als per Zug.

Reisen kostet Energie. Gestalten Sie den Preis für die Umwelt mit – bei der bewussten Wahl eines Beförderungsmittels oder einer freiwilligen Kompensation der entstehenden CO2-Emissionen bei Flugreisen, z. B. mit Atmosfair.

Mit dem Zug

Die meisten IC- (Intercity) und ICE- (Intercity Express) Züge auf der Nord/Süd- und Ost/West-Strecke fahren über Göttingen. Es gibt direkte Verbindungen von Frankfurt Flughafen. Vom Göttinger Bahnhof können Sie zu Ihrem Zielort in Göttingen ein Taxi nehmen oder mit dem Bus fahren. Der Bus fährt vom zentralen Busbahnhof vor dem Bahnhof ab.

Mit dem Auto

Göttingen liegt direkt an der A7, der wichtigsten Nord/Süd-Autobahn, zwischen Hannover und Kassel. Es gibt zwei Ausfahrten nach Göttingen. Per Routenplaner finden Sie die beste Ausfahrt:

Haben Sie etwas zu verzollen?

Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Das europäische Zollrecht sieht für den Fall eines Umzugs aus einem Nicht-EU bzw. Nicht-EWG-Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Einfuhrabgaben für Waren vor, die im allgemeinen Sprachgebrauch als “Umzugsgut” bezeichnet werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem die Verlagerung des Wohnorts nach Deutschland. Informieren Sie sich im Vorfeld über die genauen Bestimmungen.

Führerschein und Zulassung von Fahrzeugen

Wenn Sie eine gültige, ausländische Fahrerlaubnis besitzen, dürfen Sie in Deutschland Fahrzeuge der Klassen fahren, für die Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt ist. Beschränkungen und Auflagen Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis gelten auch für Deutschland. Wenn Sie seit weniger als zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, gelten für Sie in Deutschland die Probezeit-Regelungen.

Ihre Fahrerlaubnis müssen Sie bei der Fahrt immer dabei haben. Je nach Ausstellungsland und Wohnsitz gelten unterschiedliche Regeln zur Anerkennung Ihrer Fahrerlaubnis in Deutschland:

Fahrerlaubnis aus EU-/EWR-Staaten

  • ohne Einschränkung gültig

Fahrerlaubnis aus anderen Staaten

Wenn Sie eine der folgenden Fahrerlaubnisse besitzen und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist diese nach Einreise sechs Monate gültig:

  • internationaler Führerschein (keine Übersetzung notwendig)
  • Fahrerlaubnis aus Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz, Senegal (keine Übersetzung notwendig)
  • Fahrerlaubnis in deutscher Übersetzung. Die Übersetzung kann u.a. von einem*r vereidigten Übersetzer*in, von einer deutschen Auslandsvertretung oder einem international anerkannten Automobilclub erstellt sein.

Nach sechs Monaten muss Ihre ausländische Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Göttingen in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden. Das kann bedeuten, dass Sie die mündliche und schriftliche Prüfung erneut machen müssen. Voraussetzung dafür sind ein Sehtest und ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs. Nach sechs Monaten kann Ihr ausländischer Führerschein nicht mehr umgeschrieben werden. Denken Sie rechtzeitig an einen Termin.

Deutschkurse

Wohnen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche nach einer geeigneten Unterkunft. Bitte melden Sie uns Ihren Bedarf so früh wie möglich – möglichst drei Monate vor Aufenthaltsbeginn. Besonders möblierte Unterkünfte sind in Göttingen schwer zu finden. Da wir viele Anfragen bekommen und der Wohnungsmarkt sehr eng ist, können wir Ihnen nur ein Angebot für eine Wohnung oder ein Zimmer machen. Eventuell müssen Sie während des Aufenthaltes umziehen.

Allgemeine Informationen

Auf dem deutschen Wohnungsmarkt können Sie unterschiedliche Wohnräume mieten: von Einzelappartements (eine abgeschlossene Wohneinheit bestehend aus einem Zimmer mit Kochzeile, WC und Bad) über Wohnungen mit Küche, Bad und separatem Wohn- und Schlafzimmer in unterschiedlicher Größe bis hin zu Einfamilienhäusern.

Die meisten Wohnungen in Deutschland werden unmöbliert vermietet, das heißt Sie müssen die Wohnung vollständig mit eigenen Möbeln einrichten. Manchmal werden Wohnungen auch teilmöbliert angeboten, z.B. eine Wohnung nur mit einer Einbauküche (EBK).

Wohngemeinschaft

Eine beliebte Option – insbesondere für junge Leute – ist das Wohnen in der Wohngemeinschaft (WG): Hier teilt man sich mit anderen Menschen Wohnung und Mietkosten. Und Sie können in einer WG rasch neue Kontakte knüpfen. In WGs hat jede Person ihr eigenes Schlafzimmer. Badezimmer, Küche und Wohn-/Esszimmer werden gemeinschaftlich genutzt.

Zusätzliche Kosten

In Deutschland wird zwischen Kalt- und Warmmiete unterschieden. Die Kaltmiete ist die reine Miete für die Nutzung der Wohnung ohne Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müllabfuhr usw.). Die Warmmiete (Kaltmiete + Nebenkosten) wird direkt an den/die Vermieter*in gezahlt. Kosten für Strom, Internet und Rundfunkgebühren müssen Sie extra direkt an den Anbieter zahlen.

Kaution

Wenn Sie eine Wohnung mieten, müssen Sie meist eine Kaution hinterlegen. Die Kaution ist ein Geldbetrag, den Sie einmalig an den/die Vermieter*in zahlen. Er dient als Sicherheit für den Fall, dass die Wohnung beschädigt wird. Die Kaution kann auch in Form einer Bürgschaft erfolgen (in der Regel durch eine dritte Partei, die für die Begleichung ausstehender Schulden verantwortlich wäre). Die Kaution darf nicht mehr als das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen und muss auf einem Bankkonto hinterlegt und verzinst werden. Nach dem Auszug erhalten Sie als Mieter*in die Kaution einschließlich Zinsen zurück. Die Rückzahlung kann mehrere Monate dauern.

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein wichtiges Dokument, das alle Details Ihres Mietverhältnisses regelt. Achten Sie darauf, dass alle Bedingungen des Mietverhältnisses schriftlich festgehalten sind. Mündliche Zusatzabsprachen können später angefochten werden. Für den Mietvertrag müssen Sie Ihrem*r Vermieter*in bestimmte Dokumente vorlegen, z.B. Einkommensnachweise oder Arbeitsverträge. Ein Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung bei Einzug. Lesen Sie das Protokoll sorgfältig! Für Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt werden, können Sie bei Auszug haftbar gemacht werden.

Strom

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie Ihren Strom anmelden. Wir empfehlen Ihnen, zunächst lokale Stromanbieter zu vergleichen, bevor Sie einen passenden Anbieter auswählen. Bei vielen Anbietern können Sie sich per Online-Formular anmelden und so einen Stromliefervertrag abschließen. Auch hier zahlen Sie monatlich eine Kostenpauschale und erhalten jedes Jahr eine genaue Abrechnung.

Untervermietung

Wenn Sie den von Ihnen gemieteten Wohnraum – oder einen Teil davon – an einen Dritten untervermieten möchten, brauchen Sie dazu die Erlaubnis von der Vermieterin oder dem Vermieter.

Hinweis: Die Gebrauchsüberlassung an einen Dritten ohne Erlaubnis kann ein wichtiger Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung sein!

Anmeldung Einwohnermeldeamt

Alle Personen, die in Deutschland eine Wohnung beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Wohnraum

Auf den folgenden Internetseiten (Auswahl) können Sie sich schon vorab über das Wohnraumangebot informieren. Beachten Sie, dass eventuell Vermittlungsgebühren (Provision) zu zahlen sind.

Wohnung, Einzelappartement, Häuser

Wohngemeinschaft (WG)

Die WG-Suche kann manchmal langwierig sein, da viele WGs ein „Casting“ durchführen, bevor sie sich für neue Mitbewohner*innen entscheiden. Lassen Sie sich nicht entmutigen!

Wohnungsangebote Facebook

Wohnraum für kurze Zeit

Falls Sie nur eine kurze Zeit in Göttingen bleiben oder noch keine Wohnung gefunden haben, können Sie die ersten Tage in einer Pension, einem Hotel oder einer Ferienwohnung verbringen. Diese sind jedoch deutlich teurer als eine Wohnung, die Sie längerfristig anmieten.

Weitere Informationen