Bei der Einfuhr von Haustieren aus dem Ausland wird zwischen EU und Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten) unterschieden.
Für Hunde und Katzen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, muss ein Heimtierausweis mitgeführt werden und die Tiere müssen eindeutig identifizierbar sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Microchip Pflicht. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss der Heimtierausweis den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass das Tier einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut hat. Prüfen Sie besonders bei Jungtieren, ob der Impfschutz bereits wirksam ist. Pro Person dürfen höchstens fünf Tiere mitgeführt werden.
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen aus einem Drittstaat benötigen Sie eine amtliche Veterinärbescheinigung, in der die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist. Zusätzlich müssen Sie Impfpapiere über eine gültige Tollwutschutzimpfung sowie ggf. den Befund eines Bluttests (Tollwutantikörpertest) mitführen. Bei Drittstaaten, in denen Tollwut vorkommt oder deren Seuchenstatus unbekannt ist (z.B. Urlaubsländer wie die Türkei, Ägypten, Marokko, Tunesien, Thailand und Indien), muss vor der Ausreise der Bluttest in einem EU-zugelassenen Labor erfolgen. Bei Einfuhr müssen die Tiere angemeldet werden, so dass eine Identitätsfeststellung durchgeführt werden kann. Die Einreise mit Haustieren darf nur über zugelassene Einreiseorte erfolgen (für die Einreise aus Andorra, den Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt gilt diese Vorschrift nicht).
Bei Hunden wird von den Gemeinden eine Hundesteuer erhoben, die Sie mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro vornehmen können. Die Steuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Für Heimvögel gilt innerhalb der EU die Regelung, dass höchstens drei Vögel mitgeführt werden dürfen. Im Falle von Papageien oder Sittichen ist eine besondere amtstierärztliche Tiergesundheitsbescheinigung erforderlich.
Für die Einfuhr von Heimvögel aus Drittstaaten gelten eine Reihe von Auflagen, um die Einschleppung und Ausbreitung der „Geflügelpest“ zu verhindern.
Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können drei Tiere ohne Weiteres mitgenommen werden. Bei Hamstern und Meerschweinchen sind keine weiteren Bedingungen zu beachten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei den zuständigen Veterinärbehörden über spezifische Regelungen (z.B. Einfuhr sog. gefährlicher Hunde) und die zu beachtenden tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften.
Weitere Informationen des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die EU
Reisen mit Heimvögeln